Angelverein Oranienburg Havelfreunde e.V.

Satzung - Seite 4

Satzung

Die Mitgliederversammlung setzt die endgültige Tagesordnung fest und ist insbesondere zuständig für:

- Durchführung satzungsgemäßer Wahlen
- Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung unter Offenlegung der Finanzen
- Entlastung des Vorstandes
- Genehmigung des Haushaltplanes
- Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen
- Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
- Beschlussfassung über die Auflösung des AVH

§ 8 Bekanntmachungen und Niederschriften

Über die Beratung der Mitgliederversammlung sind Protokolle anzufertigen, die vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind. Zwingend geforderte Beschlüsse der Organe sind zu beurkunden.

Bekanntmachungen des AVH erfolgen durch:

- einfachen Brief
- den Jahresterminplan des Vereins.

§ 9 Mitgliedsbeiträge, Finanzen

Der Mitgliedsbeitrag des AVH wird als Jahresbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrages wird durch den jährlichen Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Fälligkeit, Staffelung der Beitragsgruppen sowie die Zahlungsmodalitäten sind in der Beitragsordnung festgelegt.

Der Verein finanziert sich durch:

- Mitgliedsbeiträge
- Eintrittsgelder
- Spenden und Zuwendungen
- Gebühren
- Beiträge für Leitungen

§ 10 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt für die gleiche Dauer wie die Vorstandschaft 2 Kassenprüfer, die im Verein kein anderes Amt bekleiden dürfen. Ihre Aufgabe ist es, sich durch Stichproben von der Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Buchführung zu überzeugen, am Jahresabschluss eine eingehende Prüfung der Bücher, Belege und des Jahresabschlusses vorzunehmen und das Ergebnis der Prüfung der Mitgliederversammlung vorzutragen.

§ 11 Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des AVH oder Wegfall des vereinbarten Vereinszweckes beschließt die Mitgliederversammlung mit einer dreiviertel Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Liquidatoren sind zwei unabhängige Personen sowie ein Vorstandsmitglied, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Das evtl. Vereinsvermögen soll an den Kreisanglerverband Oranienburg e.V. übertragen werden, der es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 29.01.2005 beschlossen, sie tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.
<- Zurück   1  2  3  4 

Weiter->

Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden