Angelverein Oranienburg Havelfreunde e.V.

Angelordnung

Angelordnung

Im AV Havelfreunde e.V. (im weiteren AVH) besteht die Möglichkeit in vielfältiger Form das Angeln in der Gemeinschaft durchzuführen. Gemeinschaftsangeln dienen der Förderung der Kameradschaft und sind ein Maßstab für das anglerische Geschick und Können der Angelfreunde untereinander. Es sind feste Bestandteile unseres Vereinslebens für deren Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Angelsportwart verantwortlich ist. Gemeinschaftsangeln werden nur zum Zweck des Nahrungserwerbs oder Hege der Fischbestände (als Hegeangeln) durchgeführt. Es sind die gesetzlichen fischereilichen Bestimmungen, Natur-und Tierschutzgesetze und die Gewässerordnung des Landesanglerverband Brandenburg e.V. einzuhalten. Gemeinschafts- und Hegeangeln des AVH sind durch den Angelsportwart 6 Wochen vorher bei der Fischereibehörde zur Genehmigung anzumelden. Die Mitglieder des AVH erhalten jährlich den Terminplan für die Angelveranstaltungen. Über die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen und weitere organisatorische und technische Bedingungen die nicht aus dem Terminplan hervorgehen, informiert vor Beginn des Angelns der Angelsportwart die Angelfreunde. Große Fische sind mit Unterfangkescher, Raub- und Meeresfische mit dem Gaff zu landen, eine kameradschaftliche Hilfe dabei ist erlaubt und erwünscht. Der Angelsportwart teilt dem KAV-O bis zum 01.11. eines jeden Jahres die Fang-Ergebnisse nach Fischarten insgesamt mit.

Gemeinschaftsangeln / Hegeangeln

Angelzeit:

Sie beträgt in der Regel 3 Stunden außer beim Nachtangeln, bei Schlechtwetter kann verkürzt oder es kann ab-oder unterbrochen werden. Bei Gewitter ist das Angeln abzubrechen.

Futter:

Es ist eine Futtermenge bis max. 5 L Trockenmasse möglich, empfohlen werden zur Schonung der Gewässer 3 L Trockenmasse. Das Futter darf kein Blut oder Molke enthalten. Beimischungen von Fleischmaden, Caster oder zerteilten Rotwürmern sind erlaubt. Hilfsmittel (wie Katapult) zum Ausbringen des Futters sind erlaubt. Das Setzen von Futtersäcken, das Verpacken des Futters zum Hinauswerfen ist nicht erlaubt.

Köder:

- zum Friedfischangeln:

Erlaubt sind alle Friedfischköder entsprechend der Gewässerordnung des LAVB, zusätzlich Zuckmücken Larven. Fleischmaden dürfen nur mit Lebensmittelfarbe eingefärbt sein.

- zum Raubfischangeln mit Wirbeltierködern:

Nur getötete Köderfische oder Fetzen von diesen. Tote Seefischsteile (als Fetzenköder). Konservierte Köderfische (aus dem Angelfachmarkt).

- zum Spinnangeln:

Spinner, Blinker, Wobbler und Twister, sowohl handelsüblich als auch Eigenbau.

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